Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Alle Leistungen, Angebote, Lieferungen, Auftragsbestätigungen und Vertragsabschlüsse der Messe Masters gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere des Auftraggebers, wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn sie Messe Masters in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise. Abweichende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Messe Masters zu ihrer Wirksamkeit. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1 Die in den Angeboten genannten Preise sind bis zur Bestellung freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt erst durch die Auftragsbestätigung durch Messe Masters oder die Unterzeichnung eines Vertragsdokuments.

2.2 Die im Angebot genannten Preise gelten für die Dauer von 4 Wochen ab Datum des Angebots. Danach Messe Masters ist berechtigt, das Angebot jederzeit vor Vertragsschluss zu widerrufen und einen neuen Preis zu nennen.

2.3 Die den Angeboten beigefügten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Entwürfe, Pläne, Leistungsdaten etc.) enthalten nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Geistige Eigentumsrechte

3.1 Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben Eigentum von Messe Masters Alle Rechte vorbehalten. Änderungen an den Dokumenten dürfen nur durch Messe Masters oder durch autorisierte Personen. Die Übertragung von Eigentums- und Nutzungsrechten sowie die Befugnis zur Weiterverwendung, Reproduktion oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Messe Masters ist berechtigt, Unterlagen der vorbezeichneten Art zu Werbezwecken zu verwenden.

3.2 Bei der Ausführung von Aufträgen auf Grundlage von Entwürfen oder Zeichnungsunterlagen des Auftraggebers übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Messe Masters von derartigen Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Rechten Dritter frei. Darüber hinaus ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Die genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro angegeben.

4.2 In den Preisen sind die Kosten für Verpackung, Ware, Versand, Versicherung und sonstige Spesen nicht enthalten.

4.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Abzügen wie folgt zu bezahlen: 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % bei Standübergabe.

4.4 Bei Zahlungsverzug Messe Masters ist berechtigt, hinsichtlich sämtlicher noch ausstehender Lieferungen und Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder weitere, nicht vereinbarte Vorauszahlungen zu verlangen.

4.5 Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag, Messe Masters hat Anspruch auf Vergütung für die erbrachten Leistungen. Zu diesen Leistungen gehören auch Leistungen Dritter, die Messe Masters mit der Vertragserfüllung beauftragt hat. Darüber hinaus Messe Masters Als Entschädigung für die Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber pauschal Anspruch auf 20 % der Gesamtauftragssumme, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.

Google Analytics

5.1 Die Standfläche muss für den Aufbau gemäß Aufbauplan zur Verfügung stehen. Die Standfläche muss so eben sein, dass der Auf- und Abbau des Messestandes ohne zusätzliche Bodenausgleichselemente möglich ist.

5.2 Bei Unebenheiten etc. Messe Masters führt die notwendigen Arbeiten zur Herstellung eines ebenen Bodenbelags durch. Die Kosten hierfür werden gesondert in Rechnung gestellt von Messe Masters oder dem Veranstalter.

5.3 Messe Masters ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund mangelhafter Bodenverhältnisse eine ordnungsgemäße Verlegung des Bodenbelags und/oder der Aufbau des Messestandes nicht möglich ist.

5. Boden der Ausstellungshalle

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6. Leistung und Lieferzeit

6.1 Die Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgt wie vereinbart, in der Regel spätestens bis 6:00 Uhr am Tag vor Eröffnung der Messe.

6.2 Messe Masters behält sich vor, kleinere Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung abzuschließen, sofern hierdurch die Nutzung des Messestandes für den Auftraggeber nicht erheblich beeinträchtigt wird.

6.3 Verzögert sich die Fertigstellung aufgrund von Ereignissen, die Messe Masters ist nicht verantwortlich, Messe Masters ist berechtigt, entweder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen und die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber geltend zu machen.

6.4 Unwesentliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die technisch notwendig oder aus anderen Gründen erforderlich sind, sind zulässig, solange sie die Funktionalität nicht beeinträchtigen. Vom Auftraggeber nach Auftragserteilung veranlasste Änderungen sind kostenpflichtig.

6.5 Der Abbau des Standes erfolgt spätestens nach Ende der Messe. Einrichtungsgegenstände und Materialien des Auftraggebers bzw. Ausstellers sind unverzüglich nach Ende der Messe zu entfernen, damit der Abbau ohne Verzögerungen und Behinderungen erfolgen kann. Müssen Einrichtungsgegenstände, Materialien oder Exponate des Auftraggebers bzw. Ausstellers entfernt, demontiert oder verpackt werden, berechnen wir die hierfür anfallenden Kosten nach Aufwand. Dem Auftraggeber zur Nutzung überlassene Gegenstände sind in ordnungsgemäßem Zustand, insbesondere gereinigt, zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände, die für den Messebesuch nicht mehr verwendbar sind, sind von uns zu entfernen. Messe Masters werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

6.6 If Messe Masters Wird die rechtzeitige Fertigstellung des Messestandes durch höhere Gewalt, z.B. Streik, behördliche Anordnungen, unvermeidbare Transportverzögerungen etc. verhindert, wird der Auftraggeber hierüber schnellstmöglich informiert. Der Auftraggeber ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichteinhaltung der Leistungszeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Leistungsstörung beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Messe Masters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7. Mietgegenstände

7.1 Gegenstände, die aufgrund eines Mietvertrages zwischen Messe Masters und der Kunde muss nach Ende der Messe oder Veranstaltung auf Verlangen des Kunden unverzüglich zurückgeben Messe Masters.

7.2 Die beigestellten Gegenstände sind vom Auftraggeber pfleglich zu behandeln.

7.3 Dem Auftraggeber steht im Zusammenhang mit etwaigen Ansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Mietgegenstandes zu. Der Auftraggeber haftet für alle erforderlichen Reparaturen und Instandsetzungen, die nicht auf normale Abnutzung des Mietgegenstandes zurückzuführen sind.

7.4 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietkosten kalendertäglich berechnet. Die Miete beginnt mit dem Übergabetag und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes. Gibt der Kunde den Mietgegenstand verspätet zurück, ist für jeden weiteren Tag die volle Miete geschuldet.

8. Abnahme und Mängelrüge

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß erbrachte Werk abzunehmen. Geringfügige Mängel können der Abnahme nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, am Abnahmetag anwesend zu sein oder sich durch eine befugte Person vertreten zu lassen.

8.2 Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, wenn Messe Masters eine angemessene Frist zur Abnahme nach Fertigstellung des Werkes gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass in besonderen Fällen auch eine einstündige Abnahmefrist vor Messebeginn als angemessen gilt.

8.3 Mängel, die bei Abnahme erkennbar sind, müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden, insbesondere so rechtzeitig, dass noch vor Messebeginn nachgebessert werden kann. Geringe Abweichungen im Farbton von Drucksachen, Folien, Oberflächen und Beschichtungen gelten nicht als Mangel.

8.4 Nimmt der Auftraggeber das Werk oder einen Teil des Werkes ohne vorherige förmliche Abnahme in Anspruch, so gilt das Werk als abgenommen, es sei denn, dass zuvor Mängel festgestellt wurden, die einer Abnahme entgegenstehen.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers hinsichtlich etwaiger Mängel des Werkes oder einer Sache auf das Recht auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

9.2 Weitergehende Ansprüche wegen Mängeln oder sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.3 Messe Masters haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde Zahlungen an Dritte (z. B. Kosten für Strom, Miete, Transport, Einrichtung usw.) nicht rechtzeitig leistet.

10. Subunternehmer

Messe Masters ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen nach eigenem Ermessen und Auswahl Dritter zu bedienen.

11. Versicherung

11.1 Die dem Auftraggeber zur vorübergehenden Nutzung überlassenen Gegenstände sind vom Auftraggeber in der Zeit vom Tag vor Messebeginn, 6:00 Uhr, bis zum Tag nach Messeschluss, 7:00 Uhr, im Rahmen einer Ausstellungsversicherung zu versichern.

11.2 Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Inbetriebnahme sowie die Überwachungs- und Obhutspflicht für die von ihm gelieferten Gegenstände. Messe Masters während des angegebenen Zeitraums.

11.3 Der Auftraggeber haftet für während dieser Zeit durch ihn oder Dritte verursachte Schäden bis zur Höhe der von uns genannten Versicherungssumme, unabhängig davon, ob diese Schäden durch seine Versicherung gedeckt sind oder nicht.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

12.1 Der Auftraggeber kann nur aufrechnen gegen Messe Masters' Forderungen sind nur dann aufzuerlegen, wenn ihre Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12.2 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

13. Eigentumsvorbehalt an Ständen und gelieferten Materialien

13.1 Alle vertraglich geschuldeten Eigentumsübereignungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass sämtliche Ansprüche des Messe Masters aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind.

13.2 Ohne die ausdrückliche Zustimmung von Messe Mastersist der Kunde nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder in sonstiger Weise zu verwenden. Ungeachtet dessen tritt der Kunde bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab an Messe Masters, wobei die Höhe der Abtretung dem Rechnungsendbetrag (Wert der Lieferung zuzüglich Mehrwertsteuer) entspricht. Messe Masters nimmt die Abtretung an.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Messe Masters. Für alle Streitigkeiten ist das Landgericht Berlin zuständig. Der örtliche Gerichtsstand bestimmt sich nach dem Sitz der Messe MastersFür diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder der Vertragslücke gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

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